Ungarn lehnt alle Versuche in der Europäischen Union ab, die Bestrafung von Organisationen, die illegale Migration unterstützen, „aus humanitären Gründen“ zu verbieten, sagte der Justizminister am Dienstag in Brüssel – berichtet die Nachrichtenagentur MTI.
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Am Rande eines Treffens der EU-Justizminister sagte Bence Tuzson, dass Organisationen, die illegale Migration unterstützen, an „Menschenschmuggel“ beteiligt seien. Tuzson wies darauf hin, dass Ungarn 2018 das „Stop Soros“-Gesetzespaket verabschiedet habe, das unter anderem den Austausch von Informationen mit illegalen Migranten unter Strafe stellt. „Ungarn will dies nicht ändern“, fügte er hinzu. „Wir werden den Vorschlag zum Verbot der Haftung nicht annehmen, weil wir nicht wollen, dass Organisationen, die illegale Migration unterstützen, ihre Aktivitäten ohne Konsequenzen fortsetzen können“, sagte er. Der Minister berief sich auf eine EU-Verordnung, die den Mitgliedstaaten die Entscheidung überlässt, Organisationen, die humanitäre Hilfe leisten, nicht zu bestrafen. Zum ersten Mal in der Geschichte der EU gebe es jedoch einen Vorschlag, der die Mitgliedstaaten verpflichte, die strafrechtlichen Maßnahmen gegen „zivile Gruppen, die illegale Migration organisieren und unterstützen“, abzuschaffen, fügte er hinzu.
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Tuzson erläuterte den Vorschlag und forderte, die strafrechtliche Verantwortung auf diejenigen zu beschränken, die nachweislich die illegale Migration gegen Geld unterstützen. Nach dem Vorschlag könnten auch diejenigen nicht bestraft werden, die Migranten gegen eine „angemessene finanzielle Entschädigung“ helfen, wobei nicht klar sei, was eine „angemessene finanzielle Entschädigung“ bedeute. Tuzson sagte, obwohl einige Mitgliedstaaten bei der Sitzung am Dienstag „schockiert“ über den Vorschlag gewesen seien, habe Ungarn empfohlen, das Paket in seiner Gesamtheit abzulehnen und sei konsequent bei seiner früheren Position geblieben. Er sagte, dieser Plan sei „ein weiterer in einer Reihe von Plänen, die die Europäische Kommission den Mitgliedsstaaten ohne Konsultation oder Folgenabschätzung vorlegt“.
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