Auf den Parteilisten für die Wahl der ungarischen Mitglieder des Europäischen Parlaments (EP) können auch ausländische Staatsangehörige kandidieren, wenn sie Bürger anderer EU-Mitgliedstaaten sind und ihren Wohnsitz in Ungarn haben – berichtet die Nachrichtenagentur MTI.
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Nach dem Gesetz über die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden die Mitglieder des Europäischen Parlaments nach einem Verhältniswahlsystem durch die Wahl von Parteilisten gewählt. Um an der Wahl teilnehmen zu können, müssen die Kandidaten gültige Empfehlungen von mindestens 20.000 Wählern erhalten. Alle erwachsenen ungarischen Staatsbürger sowie die Bürger anderer EU-Mitgliedstaaten mit Wohnsitz in Ungarn haben das aktive und passive Wahlrecht für die Wahlen zum Europäischen Parlament. Ungarische Staatsbürger, die weder in Ungarn noch in einem anderen EU-Mitgliedstaat wohnhaft sind, können ebenfalls wählen.
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