Kúria ordnet Neuauszählung aller Stimmen bei der Bürgermeisterwahl in Budapest an

Der Oberste Gerichtshof Ungarns, die Kúria, hat eine Neuauszählung aller Stimmen angeordnet, die bei der Wahl des Budapester Bürgermeisters im vergangenen Monat abgegeben wurden – berichtet die Nachrichtenagentur MTI.

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Gemäß der Entscheidung, mit der eine frühere Entscheidung des Nationalen Wahlausschusses teilweise geändert wurde, müssen alle bei der Bürgermeisterwahl abgegebenen Stimmen erneut geprüft und ausgezählt werden, und das Wahlergebnis muss auf der Grundlage der Neuauszählung bekannt gegeben werden. Das Urteil der Kúria kann nicht angefochten werden. Das Verfassungsgericht hat am Freitag eine Entscheidung der Kúria vom 26. Juni, die die Ergebnisse der Bürgermeisterwahl vom 9. Juni in Budapest bestätigt hatte, als verfassungswidrig aufgehoben und die Kúria zu einer neuen Entscheidung verpflichtet.

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Der Bürgermeister von Budapest, Gergely Karácsony, hat erklärt, dass er eine Neuauszählung der bei der Bürgermeisterwahl im vergangenen Monat abgegebenen Stimmen als „Versuch des Wahlbetrugs“ betrachten würde, wenn nicht bestimmte „Garantien“ gegeben würden. Karácsony, der als gemeinsamer Kandidat der Parteien Dialog-Grüne, Demokratische Koalition und Sozialisten zur Wiederwahl antrat, sagte auf einer Pressekonferenz, es gebe vier spezifische Garantien, deren Erfüllung er erwarte, andernfalls könne die Neuauszählung als „klarer Versuch des Wahlbetrugs“ interpretiert werden. Die erste sei, dass die Wahlurnen und die Stimmzettel selbst ohne die Anwesenheit von Delegierten des Nationalen Wahlausschusses (NVB) „nirgendwo hingebracht“ oder geöffnet werden dürften. Seine zweite Forderung lautete, dass auch die NVB-Delegierten der Opposition bei der Öffnung der Wahlurnen und Stimmzettel anwesend sein müssten. Die dritte notwendige Garantie sei, dass die Öffnung der Wahlurnen und die Neuauszählung öffentlich erfolgen müsse, „wobei auch die kleinsten Details dokumentiert werden“. Schließlich forderte er die Möglichkeit, zusätzliche Beobachter zu delegieren.

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Auf einer Sitzung am Montag beschloss die NVB, dass die für die Bürgermeisterkandidaten abgegebenen Stimmen in den örtlichen Wahlbüros nachgezählt und überprüft werden müssen. Das Gremium beschloss außerdem, dass Stimmzettel, deren Gültigkeit angezweifelt wird, zur Überprüfung an die NVB geschickt werden müssen. Pressevertreter dürfen bei der Neuauszählung und Überprüfung anwesend sein, hieß es. Robert Sasvári, der Leiter des Ausschusses, sagte, dass fast 800.000 Stimmen neu ausgezählt werden müssen und dass eine endgültige Entscheidung bis Freitagmorgen erwartet wird.

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