Gebäudeenergiegesetz: Diese Regelungen gelten für Bestands- und Neubauten

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist eine von vielen Maßnahmen der Bundesregierung, um bis 2045 Treibhausgasneutralität in Deutschland zu erreichen. Es gilt seit 2020 und vereint mehrere Ansätze beziehungsweise Regelwerke, darunter das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Durch das Gesetz soll der Energieverbrauch von Gebäuden reduziert werden. Dabei spielt der Einsatz von erneuerbaren Energien eine tragende Rolle.

modernes Haus

Bestandsbauten benötigen häufig eine umfassende Sanierung

Bestandsbauten unterliegen nicht ganz so strengen Regelungen wie Neubauten, aber das Gebäudeenergiegesetz stellt dennoch gewisse Anforderungen an energetische Sanierungen. Zudem dürfen wir nicht vergessen, dass das Nachhaltigkeitsbewusstsein der Menschen in den letzten Jahren deutlich zugenommen hat. Die Energieeffizienz eines Gebäudes ist infolgedessen für viele Käufer und Mieter ein entscheidendes Kriterium. An dieser Stelle gilt es unter anderem das seit 2024 geltende Heizungsgesetz zu nennen. Zum einen sieht es vor, dass ausgetauschte oder neue Heizungen mindestens zu 65 Prozent aus erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, zum anderen ist bei über 30 Jahre alten Heizungen ein Austausch zwingend vorgeschrieben. Generell gibt es einige Vorschriften beim Bauen und Wohnen, die oft nur mit einer umfassenden Sanierung gelöst werden können.

Neubauten müssen hohen energetischen Standards entsprechen

Neubauten erhalten nur dann eine Baugenehmigung, wenn sie hohen energetische Standards gerecht werden. Welche Standards letztendlich erfüllt sein müssen, legt primär das bundesweit geltende Gebäudeenergiegesetz fest. Hinzu kommen gegebenenfalls einige Vorschriften, die das jeweilige Bundesland oder gar die Kommune vorschreiben. In jedem Fall muss ein Teil des Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Wie hoch dieser Anteil ausfällt, hängt von Baujahr, Gebäudegröße und Nutzungsart ab. Diese Regelung ist einer der Hauptgründe für die steigende Nachfrage nach Solaranlagen. Tatsächlich sind mittlerweile so viele Installationen geplant, dass die verantwortlichen Unternehmen kaum hinterherkommen. Lieferengpässe bei wichtigen Komponenten wie Solarmodulen und Wechselrichtern lassen sich kaum vermeiden.

Nullenergiestandard ab 2025 auch für private Gebäude

Bereits seit 2021 müssen öffentliche Neubauten dem Nullenergiestandard entsprechen. Besagter Standard sieht vor, dass der Energiebedarf des Gebäudes sehr gering beziehungsweise zu einem erheblichen Teil mit erneuerbaren Energien gedeckt werden muss. Bisher ist der Bau von Nullenergiehäusern für Privatpersonen nicht verpflichtend. Das wird sich jedoch voraussichtlich ab 2025 ändern. Ab da müssen selbst private Gebäude dem Nullenergiestandard entsprechen. Überraschend ist diese Entwicklung nicht. In einigen Bundesländern gibt es schließlich schon seit 2022 eine Solardachpflicht. Die ersten Weichen für den Nullenergiestandard wurden damit bereits gesetzt.

Verkauf und Vermietung nur noch mit Energieausweis möglich

Bestands- und Neubauten können nur noch dann verkauft oder vermietet werden, wenn sie einen Energieausweis haben. Dieser Energieausweis ist so lange gültig, bis wesentliche Sanierungsmaßnahmen am Gebäude vorgenommen werden. Beim Energieausweis handelt es sich um ein Dokument mit Angaben zu Energieeffizienz und Energiekosten. Da er gesetzlich vorgeschrieben ist, wird er von Käufern und Mietern in der Regel erwartet. Sollte der Energieausweis eine hohe Energieeffizienz bescheinigen, erhöht er den Wert der Immobilie deutlich. Deswegen ist es bei Bestandsgebäuden üblich, vor dem Verkauf energetische Sanierungsmaßnahmen durchzuführen. Zumal es Käufer und Mieter gibt, die bei einer schlechten Energieeffizienz direkt das Interesse verlieren.