Ein Gesetzesentwurf, der von den Kommunalverwaltungen verlangen würde, den größten Teil ihrer Guthaben auf Konten bei der Staatskasse zu halten, dient der effizienteren Verwaltung öffentlicher Gelder, so das Wirtschaftsministerium in einer Pressemitteilung vom Dienstag – berichtet die Nachrichtenagentur MTI.
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Der Gesetzesentwurf, der zur öffentlichen Konsultation veröffentlicht wurde, habe keine Auswirkungen auf die finanzielle Autonomie der Gemeinderäte oder das Tagesgeschäft, so das Ministerium. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Budapester Stadtrat und die Bezirke der Hauptstadt sowie die Kommunalverwaltungen der Komitatsstädte und der Städte mit 50.000 oder mehr Einwohnern die Maßnahme ab dem 1. Oktober 2025 einhalten müssen. Die übrigen Siedlungen müssen die Vorschriften schrittweise ab Anfang 2027 und Anfang 2028 erfüllen. Die Maßnahme soll sicherstellen, dass ein größerer Anteil der öffentlichen Gelder auf Konten der Staatskasse fließt, wodurch die staatliche Finanzierung optimiert und die Finanzierungskosten gesenkt werden, so das Ministerium. Das Ministerium wies darauf hin, dass die Kommunen ausschließlich Staatsanleihen zeichnen könnten, deren Zinssatz dem Leitzins der Zentralbank entspreche: Derzeit 6,50 Prozent.
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