Kommunikationsrecht (1): Ausweispflicht bei Prepaid-Karten in Ungarn

Am 1. Juli 2017 ändert sich das Telekommunikationsrecht sowohl in Ungarn als auch in Deutschland maßgeblich. In beiden Ländern wird eine sogenannte Registrierungs- bzw. Ausweispflicht für Prepaid-Kunden eingeführt. Zweck der Maßnahme ist die Terrorbekämpfung, wobei europaweit ähnliche Maßnahmen geplant oder bereits in Kraft getreten sind. In der Schweiz wird eine Registrierungspflicht für den Kauf von Prepaid-Karten bspw. bereits seit dem 1. Juli 2004 vorgesehen.

Aufhorchen lässt die Tatsache, dass der ungarische Gesetzgeber gleichzeitig mit der Registrierungspflicht eine Nachregistrierungspflicht aller bestehenden Prepaid-Kunden einführt. Während in der Schweiz die rückwirkende Registrierungspflicht zeitlich beschränkt war, d.h. die Pflicht galt für Kunden, die ihre SIM-Karte nach dem 1. November 2002 in Betrieb genommen haben, ist eine Nachregistrierungspflicht in Deutschland nicht vorgesehen. Im Gegensatz zu Deutschland werden in Ungarn somit alle Verträge von bestehenden Prepaidkarten aufgelöst, bei welchen die Besitzer ihre Daten dem Mobilfunkanbieter nicht bis Ende Juni 2017 bereitstellen. Zur Verifizierung der Daten ist ein Ausweis in Form eines gültigen Reisepasses, einer Identitätskarte oder eines in Ungarn ausgestellten Führerscheins sowie die Angabe bzw. Bescheinigung des Wohnsitzes erforderlich.

Während die Wirksamkeit der deutschen Regelung bei der Terrorbekämpfung von den Kritikern bezweifelt wird, stößt die ungarische Regelung in der Bevölkerung auf erstaunlich wenig Kritik. Gründe hierfür könnten allenfalls eine fehlende Sensibilisierung der Bevölkerung in datenschutzrechtlichen Fragen oder die Rolle der ungarischen Prepaid-Karten bei den Terroranschlägen in Paris und Brüssel sein: Den Medien zufolge konnten diverse Prepaid-Karten, welche in Ungarn auf einen verstorbenen Obdachlosen ausgestellt wurden, mit den Terroranschlägen in Verbindung gebracht werden.

Die Forderung nach strengeren Regeln ist aufgrund der Terrorgefahr verständlich. Ob die strengeren Regeln auch rechtmäßig sind, ist eine andere Frage. Dies wird unter anderem zur Zeit bei einem anhängigen Verfahren am Europäischen Menschenrechtsgerichtshof überprüft. Interessant wäre darüber hinaus die Klärung, ob die rückwirkende Nachregistrierungspflicht für alle Perpaid-Kunden in Ungarn tatsächlich rechtmäßig bzw. verhältnismäßig ist. In jedem Fall ist es äußerst bedenklich, wenn Mobilfunkanbieter wie bspw. die Telekom die Nachregistrierung ihrer Kunden zu Marketingzwecken oder dazu verwenden, Daten (bspw. die Email-Adresse) zu erhalten, deren Einreichung nicht notwendig wäre.

Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der vorliegenden Ausführungen kann keine Gewähr übernommen werden. Bei Fragen können Sie sich direkt an Rechtsanwalt Tamás Willi wenden. Gerne berät er Sie auch persönlich in seinem Büro in Györ, in Badacsony oder bei Bedarf vor Ort.

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