Ein neues Gesetz gestattet es Ärzten unter bestimmten Bedingungen gerade Schmerzpatienten Cannabis als Heilmittel zu verschreiben. Doch dieses neue Gesetz bringt manche Probleme mit sich die es noch zu bewältigen gilt.
Bisher hatten nur knapp 1000 Schmerzpatienten die Genehmigung Cannabis gegen ihr Leiden konsumieren zu dürfen. Doch mit dem im März 2017 in Kraft getretenen Gesetz ist es Ärzten gestattet, ihren Patienten Cannabis auf Rezept zu verschreiben, das sie dann offiziell in der Apotheke erhalten können. Das dort zur Versorgung der Patienten benötigte Cannabis wird jedoch von staatlicher Seite streng kontrolliert und muss entweder aus dem staatliche kontrollierten Anbau oder durch reglementierte Importe bezogen werden. Langfristig ist von der Bundesregierung die Selbstversorgung über den staatlichen kontrollierten Anbau geplant, was bisher allerdings noch unmöglich ist, da es an kompetenten Partnern fehlt.
So führt die neu gegründete Cannabisagentur eine Ausschreibung durch, bei sich Firmen aus dem In- und Ausland auf den Anbau auf deutschem Boden bewerben können. Da zunächst aber passende Partner gefunden und die benötigte Infrastruktur geschaffen werden muss, dürfte die gesamte Nachfrage auf diesem Wege nicht vor 2019 zu decken sein. Aber auch wenn viele Ärzte bisher vor der Verschreibung von Cannabis zu medizinischen Zwecken zurück schrecken, so steigt die Nachfrage in den Apotheken rasant und die flächendeckende Versorgung ist vielerorts bisher schwierig.
Problematisch ist allerdings nicht nur die Versorgung, sondern auch der Preis! Da bisher keine einheitliche Reglungen oder Vorgaben existieren, haben viele Apotheken sich eigene Preise gesetzt, wodurch 1 Gramm Cannabis oft fast 20 Euro kosten kann. Zwar sollten laut Gesetz die Versicherungen diese Kosten übernehmen, doch diese weigern sich in vielen Fällen und nutzen Schlupflöcher, um sich diesen Kosten zu entziehen. Somit bleiben die Kosten oft an den Schmerzpatienten hängen, die durch ihre Krankheit sowieso schon stark finanziell eingeschränkt sind.
Dadurch wird eine Situation geschaffen, die durch das neue Gesetz unter anderem verhindert werden sollte. So flüchten sich noch immer viele Patienten in den privaten Anbau, obwohl dieser durch die Gesetzgebung und die teilweise Legalisierung reduziert werden sollte. Die Hürden sind auch denkbar niedrig, da die zum Anbau benötigten Cannabissamen nicht gesetzlich verboten sind und frei aus den Niederlanden importiert werden können. So blüht auch hier das Geschäft und neben den großen Seedbanks haben sich auch kleinere Seiten mit ihren Geschäftsmodellen etabliert, um das steigende Bedürfnis zu befriedigen. Wichtig zu wissen ist bei einer Bestellung jedoch, dass der Hanfsamen selber zwar erlaubt ist, man sich jedoch in dem Moment strafbar macht wenn man ihn für den Anbau nutzen möchte! Somit stehen viele Schmerzpatienten vor dem Dilemma ihr Leiden entweder zu ertragen oder sich strafbar zu machen.
Eine Alternative zu Hanfsamen und der Verschreibung von Cannabis sind die aus der Hanfpflanze gewonnenen CBD Produkte, aber was ist CBD? CBD oder auch Cannabidiol genannt ist eines von 100 aktiven Cannabinoiden, welche in der Hanfpflanze enthalten ist. Der Gebrauch in Deutschland ist legal, sofern die THC Menge unter 0.2% liegt und die Wirkung ist nahezu identisch.
Diesen Kreis zu durchbrechen ist die Aufgabe der Politik, die insgesamt noch viele Punkte auf ihrer Liste haben sollte, die es in den kommenden Monaten zu beheben gilt. So muss eine klare Reglung bei der Verschreibung gefunden werden und auch die Krankenkassen müssen eindeutige Richtlinien bekommen, wann sie die anfallenden Kosten zu übernehmen haben. Weiterhin muss die Versorgung aller Schmerzpatienten sichergestellt und ein einheitliches Preiskonzept erstellt werden. Das sind viele Themen für die es einer Lösung bedarf und man kann mit einem Auge bereits auf die kommenden Bundestagswahl schauen, bei der diese Situation sicherlich eine, wenn auch untergeordnete Rolle, spielen wird.