Modifizierung des Balaton-Gesetzes

Vertreter der zuständigen Behörden aus Budapest hielten sich im Sommer in Balatonfüred zu Abstimmungsgesprächen mit dem Balaton Verband (BSZ) im Zusammenhang mit der Regierungsverordnung 283/2002 (XII. 21.) zur Modifizierung des Balaton-Gesetzes CXII/2000 auf. Balázs Balassa, Vorsitzender des Balaton Verbandes, sagte dem Internetportal hirbalaton.hu gegenüber, dass keine konkreten Fakten besprochen wurden. Die Selbstverwaltungen erhielten lediglich die Möglichkeit, innerhalb bestimmter Fristen ihre Meinungen und Vorschläge zur Modifizierung des Gesetzes einzureichen.

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„Die Modifizierung des Gesetzes ist notwendig, weil sich in den letzten fünfzehn Jahren einige Umstände, Rechtsvorschriften und Investitionsziele in unserer Region geändert haben“, so Balassa. Das Balaton Gesetz sei den neuen Gegebenheiten anzupassen. Der Vorsitzende des Balaton Verbandes äußerte sich zufrieden darüber, dass die Vertreter der Selbstverwaltungen angehört werden und ihre Vorschläge einbringen können. Die Siedlungspläne müssen später den Gesetzesmodifizierungen angepasst werden und sollten den Gemeinden dienen.

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Das Büro des Ministerpräsidenten wurde von Zsolt Füleky, stellvertretender Staatssekretär für Bauwesen und den Abteilungsleitern József Kolossa, sowie Csaba Sógor vertreten. Der Balaton Verband hatte als Verband der Selbstverwaltungen seine Mitglieder zu den Abstimmungsgesprächen gebeten. Diese nahmen die Einladung in großer Zahl wahr. Die Abstimmungsgespräche werden im Herbst fortgesetzt.

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