In Ungarn ist seit 1. Juli 2017 der Anschluss an die Kommunalwerke für die Bevölkerung, sowie für kleine und mittlere Unternehmen kostenlos. Bei Gas, Strom, Trink- und Abwasser gilt die Vergünstigung nicht nur für den Anschluss von neu gebauten Immobilien, sondern sie kann auch beim Umbau von Wohnimmobilien, Geschäftsräumen in Anspruch genommen werden.
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Kostenlos sind der Einbau von Zählern mit Leistungen von maximal 4 Kubikmeter/Stunde und maximal 32 Ampere, sowie der Anschluss von Trinkwasserleitungen mit einem Durchmesser von 32 Millimeter und Abwasserleitungen mit einem Durchmesser von 160 Millimeter. Diese Kommunalwerke sind ausreichend für die Versorgung einer größeren Wohnung, eines durchschnittlichen Wohnhauses, bzw. für normale Geschäftsräume.
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Bei Gasanschlüssen kann der Dienstleister öffentliche Leitungen in einer Länge von 250 Metern vom Verteiler kostenlos ausbauen. Im Stromsektor wurde die Länge der vom Verteiler kostenlos ausbaubaren Leitungen verdoppelt. Der so genannte Zuschuss für die Entwicklung der öffentlichen Kommunalwerke musste von der Bevölkerung schon bisher nicht bezahlt werden, seit 1. Juli zahlen auch die kleinen und mittleren Unternehmen diesen Zuschuss nicht mehr. Im Gassektor wurden die Kosten der gesondert zu bezahlenden Dienstleistungen gesenkt.
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Ab 1. Juli 2017 können Verbraucher bei der Technischen Sicherheitsbehörde Rechtsmittel einlegen, wenn die Verteilerfirma ihre Ausführungspläne für die Kommunalwerke abweist. Rechtsmittel können auch dann eingelegt werden, wenn die Verteilerfirma die Abnahme der planmäßig ausgeführten Kommunalwerke ablehnt. Diese Rechtsmittelverfahren sind kostenlos.
Es ist wichtig zu wissen, dass per Gesetz für den Verbraucher zwar die vom Dienstleister ausgeführte Arbeit, sowie der eingebaute Wasserzähler kostenlos sind, der Verbraucher hat aber die Planungskosten, die Kosten für die Genehmigung, für den Bodenvermesser, für die Grube des Wasserzählers, die Armarturen und den Arbeitslohn zu zahlen.
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WEITERE INFORMATIONEN:
Das Anwaltsbüro Dr. Szász beantwortet gern Ihre Fragen in rechtlichen Angelegenheiten. Die Beantwortung der Fragen von allgemeinem Interesse finden Sie auf der Rechtsseite der Balaton Zeitung. Die Beantwortung dieser Fragen ist kostenlos.
Für die Beantwortung Ihrer speziellen oder nicht für die Öffentlichkeit bestimmten Fragen vereinbaren Sie bitte einen Termin im Büro oder wenden Sie sich schriftlich an Dr. István Szász. (Beratungshonorar: 65,- EUR)
KONTAKT:
Dr. István Szász
Ihr Rechtsanwalt in Ungarn
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