Wenn eine Immobilie mit Nießbrauchrecht belastet ist und zur Sicherung des Nießbrauchrechts ein Veräußerungs- und Belastungsverbot auf das Grundbuchblatt der Immobilie eingetragen ist, welche Rechte verbleiben dann dem Eigentümer?
Der Eigentümer kann nichts gegen die Nießbraucher tun und er kann auch nichts mit seinem Eigentum anfangen, so lange der letzte Nießbraucher nicht gestorben ist. In der Praxis bedeutet das zum Beispiel, dass der Nießbraucher dem Eigentümer der Wohnung verbieten kann, die Wohnung jemand anderem zur Nutzung zu überlassen und er kann zu diesem Zwecke vollkommen legal die Schlösser an der Wohnungstür austauschen lassen. Andersherum kann der Eigentümer den Nießbraucher in dieser Hinsicht nicht einschränken, d.h. der Nießbraucher kann die Wohnung nicht nur bis zu seinem Lebensende nutzen, sondern er kann sie auch vermieten.
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