Ausländische Rentner müssen in der südungarischen Bäderstadt Harkány ungeachtet mehrjähriger Bemühungen um ihre Gleichstellung nach EU-Recht weiter mit ihrer Diskriminierung durch Selbstverwaltung und Bad der Kleinstadt leben. Die Petition eines deutschen Rentnerehepaares an das Europäische Parlament war zwar im vorigen Jahr mit dem Bescheid abgeschlossen worden, dass die höheren Eintrittspreise, die ausländische Rentner für den Besuch des Heilbades zahlen müssen, eine Diskriminierung darstellt, und Bürgermeister István Bédy hatte die Abschaffung der diskriminierenden Praxis versprochen. Das Bad folgt jedoch im Unterschied zu anderen Heil- oder Thermalbädern in Ungarn weiterhin der diskriminierenden Praxis.
Der Tatbestand der Diskriminierung liegt für das Mitglied des Europäischen Parlaments Rainer Wieland, zugleich Mitglied des Petitionsausschusses, auf der Hand. „Deshalb befürworte ich, dass die Petition wieder aufgerollt wird“, sagte er unserer Zeitung. Die erneute Aufrufung des Verfahrens sei auch „in vollem Umfang gerechtfertigt“, erklärte Wieland, „da die Voraussetzung für die Schließung der Petition – die Zusage der Gemeinde – nicht eingehalten wurde. Gerne unterstütze ich Sie bei dieser Bemühung.“ Im europäischen Recht gilt der Grundsatz der Nichtdiskriminierung, betonte Wieland.
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