Die ungarische Regierung hat den ungarischen Medikamentenherstellern einen schweren Schlag verpasst. Nach einer Gesetzesänderung des bestehenden Pharmagesetzes werden sie dazu verpflichtet, seit 1. Januar 2010 Medikamente billiger anzubieten als bisher.
Maßgeblich dabei ist der Durchschnittspreis der günstigsten Produkte mit dem gleichen Wirkstoff in fünf anderen europäischen Ländern. Übersteigt der Preis des ungarischen Medikaments diesen um mehr als 40 Prozent, so kann es von der staatlichen Bezuschussung ausgeschlossen werden.