Liegt der detaillierte Bericht des Rechnungshofes in öffentlichem Interesse?
Das ist ein Präzedenzfall – erklärt Tibor Honvári, der nach anderthalb Jahren mit der Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten erreichte, dass er in den über Siófok abgefassten Bericht des Rechnungshofes Einsicht nehmen konnte.
Nach anderthalb Jahren Kampf und der Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten erhielt der in Siófok ansässige Tibor Honvári den Bericht des Rechnungshofes über die umfassende Kontrolle des Wirtschaftens der Stadt, was ihn auch jetzt nicht völlig zufrieden stellt. Laut dem einstigen Innenrevisor der Selbstverwaltung, der jetzt im Ruhestand ist, und Mitglied der örtlichen Leitung des SZDSZ fehlen wichtige Anlagen des Materials, die ihm die Selbstverwaltung auch weiterhin vorenthält. Wie er sagt, ist er bereit, einen Prozess zu führen, um auch diese Dokumente zu erhalten, wozu er dann die zivilen Verbände um Unterstützung bitten wird, denn sein Engagement richtet sich nicht gegen die Stadt, sondern ist in ihrem Interesse.
Der staatliche Rechnungshof führte im Jahre 2003 eine umfassende Prüfung des Wirtschaftens der Stadt in den Jahren 1999-2003 durch. Von den 38 Seiten dieses Berichts wurde der Stadtverordnetenversammlung allerdings nur ein sechsseitiger Auszug vorgelegt. Laut dem über die Sitzung der Stadtverordneten angefertigten Protokoll war die endgültige Konklusion, dass der Rechnungshof abgesehen von kleineren Mängeln alles in Ordnung befand. Tibor Honvári interessierte sich von Anfang an für den
vollständigen Bericht, doch auf Anweisung des Bürgermeisters erhielt er keine Einsicht in die Papiere. Deshalb wandte er sich an die Ethikkommission der Selbstverwaltung, die feststellte, das der Bürgermeister mit dem Verbot keinen ethischen Fehler begangen habe. In der Begründung wurde damit argumentiert, dass der Bericht des Rechnungshofes zwar nicht geheim ist, doch der Bürgermeister das Recht hat zu entscheiden, ob er der Bevölkerung Einsicht gewährt oder nicht. Laut Tibor Honvári ist es jedoch sein verfassungsmäßiges Recht, in die Daten von öffentlichem Interesse Einsicht zu nehmen. Deshalb wandte er sich mit seiner Beschwerde an den Datenschutzbeauftragten und den Parlamentsbeauftragten für staatsbürgerliche Rechte. Nach dem Verstreichen eines Jahres erhielt er vor einiger Zeit Antworten auf seine Schreiben. Laut dem Datenschutzbeauftragten Attila Péterfalvi handelt es sich tatsächlich um Daten von öffentlichem Interesse, deshalb verlangte er von dem Bürgermeister in der Sache unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen. Der Parlamentsbeauftragte für staatsbürgerliche Rechte Barnabás Lenkovics nahm in der konkreten Angelegenheit nicht Stellung, doch er hielt fest, dass der Rechnungshof nicht verpflichtet ist, seine eigenen Materialien der Öffentlichkeit bekannt zu machen.
Aus dem vor einigen Wochen endlich erhaltenen detaillierten Bericht des Rechnungshofes geht laut Tibor Honvári hervor, dass in dem früher der Stadtverordnetenversammlung von der Selbstverwaltung vorgelegten Auszug auf die in der Sache aufgedeckten Mängel kaum eingegangen wurde. Als Beispiel erwähnte er, dass die Stadtverordnetenversammlung nicht über die Hinweise zu den früheren Prüfungen des Rechnungshofes unterrichtet wurde und auch nicht darüber, dass die Verordnung über die Nutzung des Vermögens der Stadt Mängel aufwies oder das Verzeichnis der Vermögensgegenstände fehlerhaft war.
Miklós Szélyes, der Notar von Siófok, hielt fest, dass er mit der Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten nicht übereinstimmt, der den Brief ohne Prüfung der Sache abfasste. Der vollständige Bericht des Rechnungshofes wurde nur deshalb an den Bürger gesandt, um damit die langwierige Auseinandersetzung abzuschließen. Der Notar teilte mit, dass die eine Entscheidung vorbereitenden Materialien der Selbstverwaltung nicht öffentlich sind, im Falle des detaillierten Berichts des Rechnungshofes liegt das Recht zur Geheimhaltung jedoch beim Rechnungshof, er kann entscheiden, ob er die Einsicht in die Dokumente gestattet. Über die in dem erwähnten Bericht des Rechnungshofes aufgedeckten Mängel, die vor allem im Rechnungswesen auftraten, erhielt die Stadtverordnetenversammlung auch in dem gekürzten Auszug eine Information, diese wurden fristgemäß beseitigt, was auch gegenüber dem Rechnungshof nachgewiesen werden musste. Laut Bericht von Miklós Szélyes konnten die Stadtverordneten den vollständigen Prüfbericht des Rechungshofes jederzeit lesen. In einem Teil davon geht es um in der Vergangenheit gemachte Fehler, die zwischenzeitlich ihre Aktualität verloren haben oder korrigiert worden sind. Der Auszug befasste sich deshalb mit den Fragen, bei denen die Stadtverordnetenversammlung Stellung nehmen musste. Der Notar merkte in Bezug auf die kontinuierliche Kontrolltätigkeit von Tibor Honvári an, dass es empörend sei, dass ein Rentner in seiner freien Zeit und in Missbrauch seines Rechts das Bürgermeisteramt mit Briefen bombardiert, durch deren Beantwortung und die Erfüllung der Forderungen kostbare Zeit vergeht, was mit Kosten und einer überflüssigen Belastung des Amtes verbunden ist.
Der Pressereferent des Rechnungshofes Péter Divinyi sagte auf unsere Anfrage, dass die Berichte des Rechungshofes immer einen veröffentlichten Teil haben und eine aus den Prüfberichten bestehende, detaillierte Version, die der betroffenen Selbstverwaltung übergeben wurde. Im Hinblick darauf, dass letztere als Arbeitsmaterial anzusehen ist und auch Geschäftsgeheimnisse enthält, hängt es von der Entscheidung der Selbstverwaltung ab, ob sie diesen Teil veröffentlicht.
Tünde Török