Kúria bestätigt Gyöngyöspata-Urteil

Die Kúria, Ungarns oberstes Gericht, bestätigte am Dienstag eine frühere Entscheidung des Berufungsgerichts Debrecen, wonach Roma-Kinder, die früher in der Schule im ländlichen Nordungarn getrennt wurden, Anspruch auf eine Entschädigung von insgesamt 100 Millionen Forint (285.000 EUR) haben – berichtet die Nachrichtenagentur MTI.

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Nach der Entscheidung sind die Schule in Gyöngyöspata, die örtliche Gemeinde und die Schulbehörde verpflichtet, die Summe an die Familien von 60 Kindern zu zahlen, die unrechtmäßig von Nicht-Roma-Schülern in der Schule getrennt worden waren und eine minderwertige Ausbildung erhielten.

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Die Angeklagten hatten bei der Kúria Berufung eingelegt und um die Erlaubnis gebeten, den Beschwerdeführern Kurse anzubieten, anstatt bar zu zahlen. In ihrem Urteil sagte die Kúria, dass „die einzige Möglichkeit, immaterielle Schäden zu kompensieren, in einer Barzahlung besteht“. Die Kuria lehnte es auch ab, den Entschädigungsbetrag zu kürzen, da das Berufungsgericht die Summe „durch sorgfältige Abwägung unter Berücksichtigung aller Umstände und Aspekte der gegenwärtigen Rechtspraxis“ festgelegt habe.

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Der Beauftragte des Ministerpräsidenten sagte, das Urteil sei „falsch und ungerecht“. László Horváth, der als Abgeordneter von Fidesz für den Bezirk Gyöngyöspata regiert, sagte MTI in einer Videobotschaft, dass die Kúria „bedauerlicherweise“ eine Option zur Entschädigung der abgesonderten Opfer „in Form von Bildung“ ablehne. Er sagte, die Entscheidung der Kúria würde „den Frieden in der Gesellschaft stören“. Er bestand darauf, dass die Entscheidung gleichbedeutend sei mit der „einseitigen Bestrafung einer ganzen Gemeinschaft für die tatsächlichen oder angenommenen Missstände einer Minderheit“.

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