Anordnung der Medienbehörde gegen Telenor zur Netzneutralität vom EU-Gericht bestätigt

Das höchste Gericht der Europäischen Union hat die rechtliche Auslegung der EU-Vorschriften zur Netzneutralität durch die nationale Medienbehörde (NMHH) bestätigt, nachdem ein ungarisches Gericht das Luxemburger Gericht in einem Fall, in den Telenor Magyarország verwickelt war, um Beratung gebeten hatte, sagte die NMHH – berichtet die Nachrichtenagentur MTI.

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Der EU-Gerichtshof legte die fragliche Verordnung zum ersten Mal aus und entschied, dass Mobilfunkbetreiber, die bei der Festlegung ihrer Tarife einige Anwendungen gegenüber anderen bevorzugen, das Prinzip der Netzneutralität verletzen. Telenor hatte den Kunden Null-Tarif-Pakete angeboten, in denen bestimmte Anwendungen von der Verbrauchsmenge abgezogen wurden. Die Blockierung oder Verlangsamung des Verkehrs für bestimmte Anwendungsarten wird als Verstoß gegen dieses Prinzip angesehen. Ungarns Medien- und Telekom-Aufsichtsbehörde hatte in ihrer Anordnung argumentiert, dass das Paket von Telenor gegen die Netzneutralitätsverordnung verstoße, wonach Internetdienstleister nicht zwischen den von ihnen zur Verfügung gestellten Internet-Inhalten diskriminieren dürfen.

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Die NMHH sagte, sie begrüße das EU-Gerichtsurteil und sei zuversichtlich, dass das von Telenor vor dem ungarischen Gericht angestrengte Verfahren dementsprechend bald abgeschlossen werden könne. Die Entscheidung des EU-Gerichts schaffe einen Präzedenzfall für das ungarische Gericht und die Gerichte anderer EU-Mitgliedsstaaten für den Fall, dass ein ähnlicher Fall auftrete, stellte die Behörde fest. Die NMHH stellte fest, dass die Behörde Telenor im Jahr 2017 anordnete, die Unterscheidung zwischen Datenpaketen einzustellen und MyChat- und MyMusic-Anwendungen auf rein kommerzieller Basis durch die Anwendung von Nullgebühren zu begünstigen. Telenor reichte vor dem ungarischen Gericht zwei Klagen gegen die Entscheidung der Medienbehörde ein.

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