Seit 1. Januar 2009 müssen gemäß Reg.verordnung 176/2008 (VI.30.) alle Wohnimmobilien über 50 m2 und alle behördlich genutzten, staatlichen Immobilien mit einer Nutzfläche von mehr als 1000 m2 ihre Energiefaktoren bescheinigen. Bis 31. Dezember 2011 ist das daraus erstellte Energiezertifikat freiwillig, ab 2012 verpflichtend.
Zum Erwerb des Zertifikates sind folgende Aufgaben durchzuführen:
- Einholung und Aufarbeitung der Baudokumentation der Immobilie (Grundrisszeichnungen, Einzeldarstellungen der Räume und Außenansichten), die Auflistung der Art des verwendeten Baumaterials und dessen technischer Charakteristiken.
- Stichprobenweise Kontrolle der Bauausführung gemäß vorliegender Pläne. Sollte die Baudokumentation nicht vollständig sein oder die Bauverwirklichung von den Plänen abweichen, sind vor Ort die Daten in Bezug auf Größe, Material, Wärmedämmung usw. neu aufzunehmen.
- Die so gewonnenen Daten werden in ein spezielles Computerprogramm für die energetische Klassifizierung des Gebäudes eingegeben. Damit werden für jeden einzelnen Raum die für die Klassifizierung notwendigen wärmetechnischen Faktoren berechnet. Die zusammengefassten Daten aller Räume ergeben die energetische Klassifizierung, Einordnung des Gebäudes.
Das Gebäude wird auf der Grundlage der berechneten Daten in eine der durch die Regierungsverordnung bestimmten Kategorie eingeordnet:
Auch aus der farblichen Darstellung im Diagramm ist ersichtlich, dass die Klassifizierung der Immobilie dann akzeptabel ist, wenn mindestens die Stufe C erreicht wird. Kategorie C bedeutet, dass das Gebäude in Bezug auf die Konstruktion und die Ausführung dem geforderten Wert des zusammengefassten primären Energieverbrauches entspricht.
Zur Erfassung der vorgeschriebenen Daten ist es sinnvoll, Messungen mit einer Wärmebildkamera durchführen zu lassen, weil bei einer noch so präzisen Datenerfassung anhand der Baudokumentation zwar die Parameter der Materialien, Schichten usw. bestimmt werden können, nicht aber die Qualität der Bauausführung erfasst wird. Wärmebildkameras geben ein genaues Bild über Zustand und Wärmedurchlässigkeit von Mauern, Fenstern und Türen und spüren Fehler auf.
Welche Reihenfolge ist zu empfehlen?
Es ist sinnvoll, zuerst die Messungen mit der Wärmebildkamera durchführen zu lassen. Damit werden auch Fehler aufgedeckt, die das Ausstellen eines Energiezertifikates von vornherein ausschließen würden. Erst nach Ausbesserung dieser Fehler sollten die weiteren Schritte eingeleitet werden. Das detaillierte Messprotokoll enthält die gemessenen Werte, die genauen Koordinaten der aufgedeckten Fehler und Vorschläge zu Art und Weise, sowie zu Material und Technologien für deren Ausbesserung.
Bei der Bestimmung der energetischen Stufe des Gebäudes werden die durch die Kamera gewonnenen tatsächlichen Werte verwendet. Deshalb wird die Einordnung des Gebäudes nicht auf Durchschnittswerten, sondern auf den tatsächlichen Werten beruhen.
Was kann das Computerprogramm noch?
Das Programm zur Bestimmung der Energiekategorie verfügt auch über eine Optimalisierungsfunktion, mit der bestimmt werden kann, wie der Energiewert der einzelnen Konstruktionen (Mauern, Fenster, Türen, Fundament, Dach) verbessert werden kann. Damit wird auch bestimmt, welche Wärme dämmenden Materialien und in welcher Dicke auf welcher Mauer aufgebracht werden müssen, um die Wärmedämmungsfähigkeit aufeinander abzustimmen und insgesamt zu verbessern. Mit dieser Funktion kann Geld gespart werden, weil sie genau das jeweils notwendige Material berechnet.
Was kann die Wärmekamera noch?
Mit der Wärmebildkamera können der Verlauf von Heizungsrohren unter Putz bestimmt, Lecks gefunden werden und man erspart sich das unnötige Aufbrechen von Mauerwerk. Mit Wärmebildkameras können elektrische Verbindungen kontrolliert und Überhitzung aufgedeckt, sowie Wärmebrücken gefunden werden.
Messungen mit Wärmebildkameras fertigt man am besten dann an, wenn das Gebäude noch geheizt wird und die Differenz zwischen Innen- und Außentemperatur mindestens 10 Grad beträgt.
Weitere Informationen:
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