Die führende ungarische Zeitung“Népszabadság“ hat am Dienstag (8.2.) beim Verfassungsgericht Ungarns Klage gegen das umstrittene, zu Jahresbeginn in Kraft gesetzte neue Mediengesetz eingereicht. Das Blatt beantragt, sowohl das Mediengesetz als auch die so genannte Medienverfassung zu kassieren. Sie schränkten das Recht der freien Meinungsäußerung und die Freiheit verfassungswidrig ein.
Unter anderem argumentiert die Zeitung in ihrer Klage, dass das neue Gesetz im Gegensatz zur früheren medienrechtlichen Regelung die gedruckte Presse unter behördliche Aufsicht stelle. Die Ausübung des Rechts der freien Meinungsäußerung werde auch dadurch unnötig und im Verhältnis zum Schutz der im Gesetz festgelegten Grundrechte unverhältnismäßig eingeschränkt, dass sich die Wirkung des Mediengesetzes auch auf Blogs im Internet erstreckt und damit inhaltliche Kontrolle durch die Behörde sowie die Pflicht zur Registrierung einhergeht. Dies sei verfassungswidrig.
Das Blatt verweist darauf, dass das Zivilrecht und das Strafrecht in Ungarn bereits einen ausreichenden Schutz der Persönlichkeit bieten, entsprechende Festlegungen im Mediengesetz in Bezug auf Kontrolle der Inhalte also unnötig seien. Auch der Schutz von Minderjährigen sei bereits durch Gesetze des Verbraucherschutzes und des Reklamerechts geregelt. Auch die Höhe der angedrohten Strafen, die von Medienrat und Medienamt verhängt werden können sieht die Zeitung nicht gerechtfertigt. Bis zu 25 Millionen Forint (mehr als 90 000 Euro) im Falle einer Tageszeitung seien eine Größe der Einschüchterung. So könne jegliche Mediendienstleistung unmöglich gemacht werden.