Ungarns Ministerpräsident Viktor Orbán hat am Montag (28.3.) im Parlament die Unverkäuflichkeit ungarischen Ackerlandes und Wassers mit Nachdruck betont. Er berief sich auf eine Fragebogenaktion zum Entwurf der neuen Verfassung des Landes und erklärte, die ungarischen Menschen hätten entschlossener als je zuvor erklärt, dass „Ungarn nicht zum Verkauf steht, Ackerland und Wasser Ungarns nicht verkäuflich sind – nicht jetzt und nicht später“. Es gebe so gut wie niemanden, der nicht damit einverstanden wäre, dass der Schutz des nationalen Reichtums, darunter des Ackerlandes und der Wasservorräte, durch die Verfassung notwendig sind, hob Orbán hervor.
Die EU-Kommission hatte Ende vorigen Jahres auf Antrag der ungarischen Regierung die seit dem Beitritt des Landes zur EU geltende Übergangsregelung für weitere drei Jahre verlängert, wonach der Erwerb von Ackerland in Ungarn für Unionsbürger, die über keinen Wohnsitz in Ungarn verfügen, und für juristische Personen praktisch unmöglich ist.
Aus dem Anlass hatte der zuständige EU-Kommissar Michel Barnier erklärt, Ungarn werde die einmalige Verlängerung deshalb erlaubt, weil „wir daran glauben, dass es so imstande sein wird, sich auf die umfassende Liberalisierung vorzubereiten, durch die dann die ungarische Landwirtschaft alle Vorteile des inneren Marktes der EU genießen kann“. Die Kommission hatte Ungarn zugleich aufgefordert, die Bemühungen um den Abschluss der Agrarreform zu verstärken.