Für Haushalte in Deutschland werden vorläufig weiterhin jeden Monat 17,50 Euro Rundfunkbeitrag anfallen. Eine von Sachsen-Anhalt im Dezember blockierte Erhöhung auf 18,36 Euro wird auch durch Eil-Anträge von ARD, ZDF und Deutschlandradio nicht beeinträchtigt.
Richter am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe lehnten am Dienstag die Eil-Anträge der öffentlich-rechtlichen Sender ab. Ob der Beitrag in Deutschland langfristig steigen könnte, ist damit nicht gesagt. Im Hauptverfahren werden die Richter erst später entscheiden.
Für die öffentlich-rechtlichen Sender bedeutet der Richterspruch nun, dass sie in ihren Haushaltsberechnungen nachsteuern müssen. Denn sie hatten bereits das Beitragsplus von 86 Cent eingepreist. Für 2021 bis 2024 wird von einer unabhängigen Kommission – KEF – eine Finanzlücke von insgesamt 1,5 Milliarden Euro prognostiziert. Die 86 Cent hätten diese Lücke gestopft.
Der ARD-Vorsitzende Tom Buhrow teilte der Deutschen Presse-Agentur mit: «Wir müssen nun unsere Finanzplanungen anpassen. Ein Ausbleiben der Beitragsanpassung wird gravierende Maßnahmen erfordern, die man im Programm sehen und hören wird.» Man werde nun gemeinsam beraten. Ein Deutschlandradio-Sprecher teilte dpa mit: «Wir werden nun zeitnah kurzfristig umsetzbare Sparmaßnahmen beschließen und die Entscheidung im Hauptverfahren abwarten.»
Die Richter untermauerten ihre Entscheidung so: Die Sender hätten nicht gut genug begründet, warum es ihnen nicht möglich sein sollte, ihr Programmangebot für eine gewisse Zeit auch so weiter zu finanzieren.
Der Beitrag sollte eigentlich zum 1. Januar auf 18,36 Euro steigen. Den zusätzlichen Bedarf von 86 Cent im Monat hatte eine unabhängige Kommission, die KEF, ermittelt. Es wäre die erste Erhöhung seit 2009. Sie soll eine Finanzlücke von 1,5 Milliarden Euro zwischen 2021 und 2024 ausgleichen. Der Rundfunkbeitrag, der seit 2013 nicht mehr als geräteabhängige Gebühr, sondern je Wohnung erhoben wird, ist die Haupteinnahmequelle für die öffentlich-rechtlichen Sender.
Damit der ausgehandelte Staatsvertrag in Kraft treten kann, fehlt allerdings die Zustimmung Sachsen-Anhalts. Dort hatte Ministerpräsident Reiner Haseloff am 8. Dezember den Gesetzentwurf vor der Abstimmung im Landtag zurückgezogen, weil sich abzeichnete, dass seine CDU – anders als die Koalitionspartner SPD und Grüne – die Erhöhung nicht mittragen würden. Damit ist die Anhebung generell blockiert, denn alle 16 Landesparlamente müssen zustimmen.
Die öffentlich-rechtlichen Sender sehen sich in ihrer Rundfunkfreiheit verletzt und haben in Karlsruhe geklagt. Ihre Verfassungsbeschwerden seien auch «weder offensichtlich unzulässig noch offensichtlich unbegründet», heißt es in dem Beschluss der Richter. Allerdings sahen sie keinen Anlass, sofort einzugreifen.
Die Sender hätten nicht näher dargelegt, «dass eine verfassungswidrige Verzögerung des Inkrafttretens der Änderung des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags irreversibel zu schweren Nachteilen führte». Zwar könne ein schlechteres Programm im Nachhinein nicht mehr ausgeglichen werden. Die Richter gehen aber davon aus, dass die Sender in der Lage sind, für eine gewisse Zeit in Vorleistung zu treten – zumal ihnen ein Ausgleich zustehen würde, sollte Karlsruhe ihren Verfassungsbeschwerden am Ende stattgeben.
ZDF-Intendant Thomas Bellut sieht in der Ablehnung auch einen ermutigenden Punkt. Der Intendant teilte dpa mit: «Ermutigend ist der Hinweis in der Begründung, dass eine Verletzung der Rundfunkfreiheit angesichts der bisherigen Rechtsprechung möglich ist.»
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