Das neue Gesetz für bessere Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie kann wie geplant zum neuen Jahr in Kraft treten.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mehrere Eilanträge ab. Eine ausführliche Begründung werde nachgereicht, hieß es weiter. (Az.: 1 BvQ 152/20 u.a.)
Kritiker halten das Gesetz unter anderem deshalb für verfassungswidrig, weil es sich nur auf eine Branche beziehe und der Anteil der Zeitarbeitnehmer sehr klein sei.
Die aus Datenschutzgründen nicht namentlich genannten Beschwerdeführer vertraten gegenüber dem obersten deutschen Gericht die Ansicht, sie müssten durch das Gesetz nicht wieder gut zu machende Nachteile erleiden.
Dem folgten die Richter nicht. Das Gesetz soll vor allem Ausbeutung und riskante Arbeitsbedingungen in deutschen Schlachthöfen verhindern.
Bundestag und Bundesrat hatten als Reaktion auf massenhafte Corona-Fälle in deutschen Schlachthöfen kurz vor Weihnachten strengere Vorschriften für die Fleischindustrie beschlossen. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte damals gesagt, damit werde organisierte Verantwortungslosigkeit beendet, «die sich über Werkverträge und Leiharbeit in dieser Branche breitgemacht hat».
Unter anderem verbietet das Gesetz ab dem kommenden Jahr den Einsatz von Subunternehmen mit osteuropäischen Billiglohn-Arbeitern. Vorgesehen sind auch einheitliche Kontrollstandards und höhere Bußgelder. So soll die elektronische Aufzeichnung der Arbeitszeit in der Fleischindustrie zur Pflicht werden.
AfD und FDP hatten im Bundestag gegen das Gesetz gestimmt, weil ihnen die Regelungen zu weit gingen. Sie befürchten das Aus für zahlreiche mittelständische Fleischbetriebe. Grüne und Linke hatten hingegen der Union vorgeworfen, vor der Fleischindustrie eingeknickt zu sein und noch schärfere Regeln in einer Neufassung verhindert zu haben.
Der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen hatte am Dienstag mitgeteilt, das Arbeitsschutzkontrollgesetz enthalte unverhältnismäßige und damit verfassungswidrige Eingriffe in die Berufsausübungsfreiheit der Firmen. Stand Juni 2019 seien zudem in Berufen der Fleischverarbeitung 926 Menschen als Zeitarbeitnehmer tätig gewesen, was einem Anteil von 1,36 Prozent entspreche. Dies belege, dass Zeitarbeitskräfte keine Stammarbeitsplätze gefährdeten und nur dort punktuell eingesetzt würden, wo zusätzliches Personal benötigt wird – etwa in Hochzeiten der Grillsaison.
Die deutsche Fleischwirtschaft hatte schon im Sommer erklärt, ein Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit allein in ihrer Branche sei verfassungswidrig. Es sei nicht erklärbar, warum beim Portionieren und Verpacken von Käse künftig anderes Arbeitsrecht gelten solle als bei Wurst, hieß es in einer Stellungnahme zum Gesetzesvorhaben.
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