Drei Jahre nach einem diplomatischen Zwischenfall an der ungarisch-slowakischen Grenze scheint jetzt klar zu sein: Die Slowakei war im Recht, als sie am 21. August 2009 dem Staatspräsidenten Ungarns, László Sólyom, an der Donaubrücke von Komárom/Komarno die Einreise verweigerte. Reisen von Staatsoberhäuptern gehören zum Gebiet diplomatischer Beziehungen, die durch das Völkerrecht geregelt werden. Dabei komme nicht das Unionsrecht, sondern der Wirkungsbereich der Mitgliedstaaten zur Geltung, befand der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs Yves Bot in seiner am Dienstag (06.03.) veröffentlichten Stellungnahme. Der Franzose empfiehlt dem Gericht, die Klage Ungarns gegen die Slowakei abzuweisen. Bis zur endgültigen Entscheidung des Gerichts werden wahrscheinlich noch Monate vergehen.
Sólyom hatte damals auf Einladung einer Organisation mit Sitz in der Slowakei in einem vorwiegend von Ungarn bewohntem Gebiet an der Einweihung eines Denkmals für den Heiligen István, Ungarns Staatsgründer und ersten König, angeblich als Privatperson teilnehmen wollen. Der slowakische Außenminister Miroslav Lejcak hatte schon damals in einem Zeitungsinterview die Haltung seines Landes begründet: „Herr Sólyom wollte auf slowakischem Staatsgebiet einen ungarischen Nationalfeiertag und einen ungarischen Nationalhelden feiern, bewusst ohne die Anwesenheit slowakischer Vertreter. Zudem wollte er am Jahrestag der Sowjet-Invasion 1968 kommen, an der auch ungarische Truppen teilnahmen. Er ignorierte wiederholte Bitten der höchsten slowakischen Politiker, zu diesem Zeitpunkt und unter diesen Umständen nicht zu kommen.“
Generalanwalt Bot kam bei seiner Untersuchung des Vorfalls zu dem Schluss, dass der ungarische Präsident in die Slowakei wollte, um dort an der Einweihung eines Symbols teilzunehmen, das mit der Geschichte des ungarischen Staates verbunden ist. Aus dem Anlass hätte er dort eine Rede halten sollen. In diesem Fall habe es sich also nicht um einen Besuch gehandelt, der sich lediglich auf private Anliegen beschränkte oder incognito stattgefunden hätte. Zudem seien die slowakischen Behörden im Vorfeld mehrere Male von dem Besuch in Kenntnis gesetzt worden. Daher vertritt der Chefberater des Europäischen Gerichtshofes die Auffassung, dass der Präsident sehr wohl in seiner amtlichen Eigenschaft und nicht nur als EU-Bürger in die Slowakei zu reisen beabsichtigte.