Modifizierung des Balaton Gesetzes

Am 6. Februar 2013 wurde eine Gesetzesvorlage zur Modifizierung des Balaton Gesetzes eingebracht. In erster Linie beziehen sich die Änderungen auf die Grünflächen am Ufer des Plattensees.

Das Gesetz erlaubt in Zukunft den Tausch von Flächen. Grundvoraussetzung soll sein, dass die verbleibende Fläche und die neue Fläche eine zusammenhängende Grünfläche bilden müssen.

Die Promenaden am Ufer müssen weiterhin eine Breite von zehn Metern haben. Außerdem soll es in Ausnahmefällen möglich sein, Grünflächen, die nicht unter Naturschutz stehen, in andere Kategorien umwidmen zu können. Hier gilt, dass dafür eine mindestens ebenso große neue Grünfläche angelegt werden muss.

Auf den Grünflächen unmittelbar am Ufer des Sees dürfen nur gastronomische, sowie dem Sport und Wellness dienende Einrichtungen gebaut werden. Die Bebaubarkeit der Flächen darf 4 Prozent nicht überschreiten, die Maximalhöhe der Gebäude wurde auf 4,5 Meter festgelegt. Die Pacht der Gebäude muss mindestens aller 10 Jahre erneuert werden.