Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gelten künftig höhere Hürden für den staatlichen Zugriff auf persönliche Daten von Handy- und Internetnutzern.
Der Bundestag verabschiedete ein Gesetz, das es den Sicherheitsbehörden schwerer macht, zur Strafverfolgung und Terrorabwehr sogenannte Bestandsdaten abzurufen.
Gleichzeitig wird damit auch das bereits verabschiedete Gesetz gegen Hasskriminalität nachgebessert, in dem bislang ähnliche Regelungen zur Datenabfrage vorgesehen waren. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hatte das Gesetz im vergangenen Jahr wegen verfassungsrechtlicher Bedenken gestoppt.
Zu den sogenannten Bestandsdaten gehören neben Name und Adresse der Nutzer unter anderem auch Passwörter und die Bankverbindung. Bisher waren solche Datenabfragen allgemein zur Gefahrenabwehr, zur Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten und zur Erfüllung nachrichtendienstlicher Aufgaben erlaubt. Die Karlsruher Richter entschieden jedoch, dass dies nur noch bei einer konkret drohenden Gefahr zulässig ist, weshalb das Gesetz geändert werden musste.
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