Das am 1. Mai 2014 in Kraft tretende Bodengesetz gestattet EU-Bürgern den Kauf von Agrarböden unter 1 Hektar in Ungarn. Wie kann man die kaufen, wenn es sich um eine eigenständige Immobilie und wenn es sich um ein ungeteiltes Eigentum handelt?
Die Möglichkeit zum Erwerb von 1 Hektar Boden bezieht sich auf Personen, ungarische und EU-Staatsbürger, die nicht als Landwirte gelten. 1 Hektar zu überschreiten, ist dann möglich, wenn die Person die Flächen von nahen Verwandten erwirbt. D.h. auch Personen, die keine Landwirte sind, können mehrere Hektar Böden erwerben, wenn diese sich zurzeit im Eigentum der nahen Verwandten befinden. Der 1-Hektarerwerb gilt pro Person, denn im Falle von Nicht-Landwirten müssen die Flächen nicht mit denen der nahen Verwandten zusammengerechnet werden. Wichtig: die gesamte Fläche der Böden im Besitz der Person – also nicht nur im Eigentum, sondern auch in Nutzung – darf 10.000 Quadratmeter nicht überschreiten.
Bei ungeteiltem Eigentum ist mit 1 Hektar Anteil an der Fläche zu rechnen, d.h. eine Person kann einen Eigentumsanteil erwerben, der einer Fläche von 1 Hektar entspricht.
Wichtig: auch im Falle eines solchen Erwerbs müssen die Vorschriften für das Vorkaufsrecht / das Veröffentlichungsverfahren angewandt werden. Das bedeutet, dass die in der vom Bodengesetz festgelegten Reihenfolge vorn Stehenden den als Nicht-Landwirt geltenden ungarischen und EU-Bürger überholen. Das Eigentumsrecht an 1 Hektar wird erworben, wenn niemand das Vorkaufsrecht in Anspruch nimmt und die notwendige Bestätigung für den Erwerb des Eigentumsrechts gegeben wird.
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