Die ungarische Regierung bezeichnete die ersten Wochen nach Inkrafttreten der von zahlreichen Protesten aus der Bevölkerung begleiteten, auf neue Autobahnabschnitte und Schnellstraßen ausgeweiteten Mautpflicht, sowie die Einführung der so genannten Megyei-Matrica – Komitats-Vignette – als Probebetrieb. Während dieser „Testphase“ hätten sich Probleme ergeben, die Thema einer Regierungssitzung Ende Januar waren und Änderungen in der Verordnung bewirkten.
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Staatssekretär, János Fónagy, stellte auf einer Pressekonferenz am 22. Januar die am 1. Februar 2015 in Kraft tretenden Modifizierungen der Regierungsverordnung vor.
Demzufolge bleiben die Landstraße 4 von Budapest bis zum Flughafen „Franz Liszt“ und die Autobahn M 30 im Norden von Budapest gebührenfrei. Auch für die Umgehungsstraße 61 bei Kaposvár, die Autobahn M 86 im Komitat Vas, sowie für die Autobahnbrücken auf der M 8 (bei Dunaújváros) und M 9 (bei Szekszárd) wurde vorerst die Mautpflicht ausgesetzt.
Die Megyei-Matrica – Komitats-Vignetten – sind nun nicht mehr nur bis zur letzten Abfahrt vor der Komitatsgrenze, sondern bis zur ersten Abfahrt nach der Komitatsgrenze gültig. Autofahrer, die im Januar ohne Komitats-Vignette auf gebührenpflichtigen Straßen verkehrten, wurden von der Dienstleistungsgebühr in Höhe von 1470 Ft befreit. Außerdem wird für überflüssigerweise gekaufte Komitats-Vignetten das Geld zurückerstattet.
Weitere Infos unter www.maut-tarife.hu