Von Deutschland bis zur ungarischen Tiefebene ist es eine lange Reise, doch Städte wie Budapest mit seinem Parlamentsgebäude im neugotischen Stil und Fertőd mit dem Schloss des Fürsten Esterházy oder ein Urlaub am Plattensee (Balaton) locken auch manchen in Deutschland gegen Berufsunfähigkeit Versicherten ins ferne Land der Magyaren. Gute Geschäftsbeziehungen zwischen beiden Ländern sind nicht erstaunlich, entfallen doch ein gutes Drittel aller Exporte aus Ungarn auf Deutschland.
Unbegrenztes Berufsunfähigkeitsrisiko
Vor diesem Hintergrund kommt es immer wieder vor, dass auch Deutsche einen Teil ihres Berufslebens in Ungarn verbringen, um etwa in Atomindustrie, Maschinenbau oder Mineralölindustrie tätig zu werden. Leider macht das Berufsunfähigkeitsrisiko an nationalen Grenzen nicht halt, weshalb eine Berufsunfähigkeitsversicherung auch hier von Bedeutung ist und einen Versicherungsvergleich lohnt. So gehört Ungarn etwa zu den Ländern mit stark erhöhtem FSME-Risiko als Folge von mit dem Virus befallenen Zecken. Doch auch Tuberkulose, Infektionen mit Hepatitis B und C oder sogar die Vogelgrippe sind bis nach Ungarn gelangt – letztere bisher zum Glück nur bei Vögeln in den Jahren 2006 und 2007 nachgewiesen. Krebserkrankungen, Unfälle und Pflegebedürftigkeit sind ebenfalls mögliche Ursachen einer Berufsunfähigkeit, die sich auch im Ausland ereignen kann.
Oft Anreise auf eigene Kosten
Ein weltweiter Versicherungsschutz ist mittlerweile bei den meisten Anbietern Standard. Allerdings ist dieser vielfach an spezielle Voraussetzungen gebunden. Häufig verlangen Versicherer von ihren Kunden, dass ärztliche Untersuchungen oder Nachuntersuchungen in Deutschland oder zumindest innerhalb der Europäischen Union, der Schweiz, Islands oder Norwegens durchzuführen sind. Seit 2004 ist Ungarn ein Teil der EU und damit tarifabhängig zum erweiterten Länderkreis dazu zu zählen.
Teilweise übernimmt der Versicherer in den genannten Fällen die Untersuchungs-, Reise- oder Aufenthaltskosten. Andere Anbieter setzen nicht nur voraus, dass ein deutscher Arzt in deutscher Sprache in Deutschland die Untersuchungen durchzuführen hat, sondern auch, dass etwaige Reise- und Aufenthaltskosten vom Versicherungsnehmer zu tragen sind. Wieder andere erklären sich damit zufrieden, dass ein von einem deutschen Konsulat im Ausland benannter Arzt die Untersuchung durchführt. Teilweise findet sich in den Bedingungen auch der Vermerk, dass nach Rücksprache mit dem Versicherer Untersuchungen auch im außereuropäischen Ausland durchgeführt werden dürfen. Hakt man dort nach, so wird meist zwischen „zivilisierten“ und „weniger zivilisierten“, „korrupten“ und „weniger korrupten“ Ländern unterschieden.
Ehrlich auf präzise Fragen antworten
In den Antragsfragen wird meist danach gefragt, ob ein längerfristiger Auslandsaufenthalt geplant ist. Wird diese Frage wahrheitsgemäß verneint, so steht einem weltweiten Versicherungsschutz – entsprechender Gesundheitszustand und Beruf vorausgesetzt – nichts entgegen. Erfährt der Anbieter jedoch bei Antragstellung, dass ein längerer oder auch dauerhafter beruflicher oder privater Aufenthalt in Ungarn geplant ist, so ist mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass entweder ein erheblicher Zuschlag oder ein Ausschluss des Ungarnaufenthaltes eingefordert wird. Da das neue Versicherungsvertragsgesetz präzise Antragsfragen erfordert, sind wenig konkrete Fragen im Zweifel zu Gunsten des Antragstellers auszulegen.
Stephan Witte