Konjunkturlage in Ungarn
Kleine Fortschritte auf einem langen Weg
Qualitätsstandard für Unterkünfte
Ansprüche der Gäste steigen von Jahr zu Jahr
Überbelegung im Bezirksgefängnis
Bessere Bedingungen für Gefangene in Veszprém
Markt in Gyenesdiás
Im Sommer werden viele familienfreundliche Programme angeboten
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Titelthema in dieser Ausgabe der Balaton Zeitung
Änderung des Rechtssystems
Verfassungsrichter: Keine unbegrenzte Macht im Rechtsstaat
István Stumpf, Anwalt, Dozent, Politiker und allem voran seit Juli 2010 Verfassungsrichter, äußerte sich in Kaposvár auf der 21. Veranstaltungsreihe „Fragen des Rechts“ zur Politik in einem demokratischen Staat und sagte: „In einem demokratischen Rechtsstaat kann es keine unbegrenzte Macht geben, dementsprechend kann auch die verfasssungsändernde Macht nicht unbegrenzt sein.“
Das Verfassungsgericht sei in Ungarn damit konfrontiert worden, dass die derzeitige Zweidrittel-Mehrheit einer Partei im Parlament bestimmte Verfassungsnormen überschritten habe. Es ist ein ernstes fachliches und politisches Dilemma, dass die sich auf das Gesetzgebungsverfahren beziehende Regelung nun dem jeweiligen Parlament die Möglichkeit gibt, Entscheidungen ohne jegliche verfahrensrechtliche Folgen bestehen lassen zu können, obwohl sie die einschlägigen Regelungen verletzen. In einem demokratischen Staat muss das Verfassungsgericht immer die Möglichkeit haben, bestimmte Akte als verfassungswidrig erklären zu können. Die wichtigste Aufgabe der Verfassung als zentrales Rechtsdokument und oberste Norm sei neben der Gewaltenteilung auch die Regelung der Zusammenarbeit zwischen den Gewalten.
Péter Darák sagte als Vorsitzender der Kurie, dass die Justiz nicht von den Sparmaßnahmen im Zusammenhang mit der Wirtschaftskrise betroffen sei. Deshalb sind alle Möglichkeiten gegeben, eine einheitliche Gerichtspraxis auf hohem Niveau zu erarbeiten. Bei einer grundlegenden Änderung des Rechtssystems können die Gerichte keine einheitliche Rechtsprechung vorweisen und es wächst die Gefahr der Rechtsunsicherheit. Die Kurie hätte in letzter Zeit dennoch viel getan, die Rechtsprechung kalkulierbarer zu machen.
Tünde Handó, Vorsitzende der Landesgerichtsbehörde, sprach darüber, dass in letzter Zeit fast täglich Urteile gefällt werden, die ein großes Echo auslösen. Man könne keine ideale Rechtsnorm schreiben, deshalb müssen Richter die Grundsätze und Ziele kennen, die das Grundgesetz formuliert. Nach der grundlegenden Änderung des Rechtssystems müssen die Richter neu lernen, auf einer einheitlichen Basis Urteile zu fällen.
„Die Justiz ist das Flaggschiff der Rechtsstaatlichkeit, von den Urteilen hängt ab, wie die legislativen Ziele erreicht werden“, sagte sie.
Adrián Fábián kritisierte als Dekan der Wirtschafsfakultät der juristischen Sektion an der Universität Pécs die Verwaltungsgesetzgebung und bezeichnete deren Unbeständigkeit als untragbar. Er verwies darauf, dass im internationalen Vergleich die Ungarische Verfassung extrem oft geändert wurde. Das sollte nicht Sinn eines Grundgesetzes sein.
T.T.
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